Datenschutzerklärung

Mit Ihrer Bewerbung auf eine Stelle beim Bund (dazu gehören die Bundesverwaltung, eidgenössischen Gerichte, Bundesanwaltschaft und Parlamentsdienste), stellen Sie persönliche Daten der rekrutierenden Organisationseinheit zur Verfügung.

Speicherung und Nutzung von persönlichen Daten

Es wird unterschieden zwischen dem Bewerbungsprofil und den bewerbungsbezogenen Daten.

1) Das Bewerbungsprofil

Das Bewerbungsprofil wird einmalig erstellt. Neben Anrede, Namen und Vornamen, den üblichen Korrespondenzdaten wie Postanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummern werden auch Informationen zur Erstsprache sowie der Lebenslauf gespeichert.

Sie können jederzeit auf Ihr Bewerbungsprofil zugreifen, um Ihre Daten zu ändern oder das Bewerbungsprofil zu löschen. Bei einer Löschung des Bewerbungsprofils werden sämtliche Daten anonymisiert sowie alle angehängten Dokumente gelöscht. Zudem werden alle laufenden Bewerbungen automatisch beendet. Weiter ist es möglich, jederzeit die Datenschutzerklärung zu widerrufen, was ebenso die Löschung des Bewerbungsprofils zur Folge hat.

Das Bewerbungsprofil wird ausserdem automatisch gelöscht, wenn es während dreier Monate inaktiv war.
Die Daten des Bewerbungsprofils können für statistische Zwecke bearbeitet werden. Dabei sind keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich.

2) Bewerbungsbezogene Daten

Bei den bewerbungsbezogenen Daten handelt es sich um die Bewerbungsunterlagen wie Motivationsschreiben, Berufs-, Ausbildungs- und Weiterbildungszertifikate sowie Arbeitszeugnisse. Im Bewerbungsprofil können Sie jederzeit Ihre laufenden Bewerbungen einsehen, deren Stand prüfen oder diese zurückziehen.

Die bewerbungsbezogenen Daten werden ausschliesslich im Rahmen Ihrer Bewerbung bearbeitet. Sie sind nur HR-Mitarbeitenden und den für die Auswahl verantwortlichen Personen zugänglich. Ihre bewerbungsbezogenen Daten werden auf keinen Fall an Unternehmen oder Personen ausserhalb des Bundes weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet.

Treten Sie aufgrund Ihrer Bewerbung eine Arbeitsstelle beim Bund an, werden die Bewerbungsunterlagen in Ihrem Personaldossier abgelegt. Daten und Dokumente, die andere Bewerbungen im Bund betreffen, werden anonymisiert bzw. gelöscht.

Wenn Sie sich auf eine Stelle beworben, jedoch einen ablehnenden Bescheid erhalten haben, werden Ihre Dokumente spätestens drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens automatisch gelöscht und Ihre Daten anonymisiert. Es erfolgt keine Mitteilung über die Löschung bzw. Anonymisierung der Daten.

Auskunftsrecht

Mit einem Auskunftsbegehren bei der im Stelleninserat bezeichneten Organisationseinheit können Sie Auskunft darüber verlangen, welche Daten von Ihnen bearbeitet werden.

Massnahmen zum Schutz der Personendaten

Der Bund trifft alle notwendigen organisatorischen und technischen Massnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit. Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten ausschliesslich in der Schweiz in einer Cloud gehalten werden.

Rechtliche Grundlage

  • Artikel 27 Bundespersonalgesetz vom 24. März 2000 (BPG)
  • 2. Kapitel Verordnung vom 22. November 2017 über den Schutz von Personendaten des Bundespersonals (BPDV)
  • Bundesgesetz vom 25. September 2020 über den Datenschutz (DSG)
  • Verordnung vom 31. August 2022 über den Datenschutz (DSV)

Letzte Änderung 30.10.2023

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